Wohnplatzbewerbung - FAQ

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Hinweis

Achtung: Wir berücksichtigen nur eine Bewerbung pro Studierenden (Erstbewerbung). Jede weitere Bewerbung löschen wir kommentarlos.
Sollten Sie sich bereits beworben haben, schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Wohnplatzbewerbung

Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, mich um ein Zimmer beim Studierendenwerk München Oberbayern zu bewerben?

Die Voraussetzungen sind u.a.:
1. Sie müssen an einer durch das Studierendenwerk vertretenen Hochschule / Universität in einem ordentlichen Studiengang(*1) immatrikuliert sein.

Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern:

• Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
• Technische Universität München (TUM) (*2)
• Hochschule München (HM)
• Hochschule für Musik und Theater (HMTM)
• Hochschule für Politik (HfP)
• Sprachen & Dolmetscher Institut München (SDI)
• Blocherer Schule
• Katholische Stiftungshochschule (KSH)
• Technische Hochschule Rosenheim (TH Rosenheim)
(nur für Wohnanlagen in Rosenheim)
• Hochschule Weihenstephan (HSWT, nur für Wohnanlagen in Freising)
• Hochschule für Fernsehen & Film (HFF)
• Akademie der Bildenden Künste (AdBK)
• International School of Management (ISM)
• Hochschule für Philosophie (HfPh)
• Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW), Standort München
• Ukrainische Freie Universität

(*1) ordentlicher Studiengang: Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.

(*2) ohne Standort Straubing.

2. Ihr monatliches Einkommen darf den aktuellen BAföG-Höchstsatz um nicht mehr als 30 % übersteigen.

3. Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulzulassungsberechtigung (Abiturzeugnis) im MVV Bereich der Zonen M-4 gewohnt haben. Dies gilt nicht für die Standorte Rosenheim und Freising.
 

Was sind die Ausschlusskriterien für eine Bewerbung?

Nicht wohnberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzugs bzw. des
gewünschten Einzugstermins mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

• Deren monatliches Einkommen den jeweils aktuellen BAföG-Höchstsatz + 30 % übersteigt.
• Denen vom Studierendenwerk aus einem Mietverhältnis gekündigt wurde.
• Denen vom Studierendenwerk ein Hausverbot auferlegt wurde.
• Die ohne gültigen Mietvertrag oder ohne Zustimmung des Studierendenwerks einen Wohnplatz bewohnen
oder bewohnt haben.
• Die fällige Mietverbindlichkeiten oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem
Studierendenwerk haben.
• Die nach einem ersten, abgeschlossenen grundständigen Studiengang ein weiteres grund-
ständiges Studium anstreben oder die nach einem abgeschlossenen Masterstudium ein
weiteres Studium anstreben.
• Die Doktorand oder Ph.D. sind.
• Die sich in einem bestehenden Mietverhältnis beim Studierendenwerk befinden.
Die nicht mehr ausreichend Restwohnzeit haben (1 Jahr)

Ebenfalls nicht wohnberechtigt sind Personen, deren Meldeadresse zum Zeitpunkt des Erwerbs der
Hochschulzugangsberechtigung im Einzugsbereich der Zonen M bis 4 des Münchner Verkehrs- und
Tarifverbundes (MVV) liegt. Diese Regelung gilt nicht für die Studienorte Rosenheim und Freising.

 

Habe ich durch meine Bewerbung einen Anspruch auf einen Wohnplatz?

Nein. Mit Ihrer Bewerbung zeigen Sie Interesse an einem Wohnplatz bei uns, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.

Ab wann kann ich mich bewerben und wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt online über die Website des Studierendenwerks (www.stwm.de/wohnen/bewerbung/online-bewerbung).

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab dem 15.05. für das WS im Jahr des
Studienbeginns möglich, für das Sommersemester ab dem 15.11. im Jahr vor Studienbeginn.

Bereits immatrikulierte Studierende können sich jederzeit bewerben.

Ich habe bereits einen abgeschlossenen Studiengang (Master, Bachelor, Staatsexamen o.ä.). Darf ich mich bewerben?

Nein. Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien zur Wohnplatzvergabe bzw. die Antwort zur Frage 2 (Ausschlusskriterien). Ausnahme: Wenn der Bachelor o.ä. abgeschlossen wurde, kann sich auf einen Masterstudiengang beworben werden.

Wie viele Wohnanlagen kann ich bei meiner Bewerbung auswählen?

Sie können bis zu drei Wohnanlagen am Hauptstandort Ihres Studienganges wählen. Die Auswahl stellt jedoch keine Prioritätenliste dar.

Welchen Nachweis muss ich bei meiner Bewerbung erbringen?

Ihrer Onlinebewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

a. die Immatrikulationsbescheinigung, bei noch nicht immatrikulierten Personen der Zulassungsbescheid der jeweiligen Hochschule bzw. der Nachweis über die Bewerbung auf
einen Studienplatz
b. die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
c. bei Aufbaustudiengängen (Master) den Nachweis über den bereits erworbenen vorherigen Studienabschluss
c. ein Scan des Personalausweises/ Reisepass
d. die ausgefüllte Selbstauskunft, welche insbesondere Informationen zur Meldeadresse, zum Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung und Studienort sowie zur Bedürftigkeit und zu den bisherigen
Studienabschlüssen enthält. Die Richtigkeit der abgegebenen Daten ist dabei zu versichern (vollständig ausgefüllte Maske der Onlinebewerbung).

Die Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Zulassungsbescheid ist nach Erhalt unverzüglich unter „Mein Account“ auf unserer Homepage nachzureichen.
Die Zugangsdaten zum Upload Ihrer Unterlagen erhalten Sie automatisch nachdem wir Ihre Bewerbung geprüft und übernommen haben in einer separaten Mail.
ACHTUNG: Dies kann bei hohem Bewerberaufkommen bis zu 7 Tagen dauern.

Was bedeutet „Mein Account“?

Mein Account ist eine Rubrik auf unserer Homepage unter der Sie während der Bewerbungsphase und auch später unter anderem Ihre Immatrikulation/andere Nachweise hochladen können.
Die Zugangsdaten erhalten Sie, wie in Frage 7 beschreiben, per E-Mail. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Die Zugangsdaten bestehen in der Regel aus der bei uns hinterlegten E-Mailadresse und einem automatisch generierten Kennwort, welches nicht selber geändert werden kann.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung nachdem ich meine Immatrikulation oder Nachweise hochgeladen habe?

Nein. Bitte loggen Sie sich erneut unter Mein Account ein und beachten Sie den Status der Bearbeitung. Diese kann ebenfalls bis zu 7 Tagen dauern, je nach Nachweisen. Bei den Immatrikulationen sogar bis zum 14.05. oder 14.11. (Frist)

Bedeutung Status:

a. offen (Bearbeitung erfolgt noch)
b. in Bearbeitung (gilt ausschließlich während der Wohnzeit für Schadensmeldungen)
c. erledigt (alles in Ordnung)
d. abgelehnt (hierzu finden Sie die Begründung rechts im Antwortfeld)

Muss ich mich jedes Semester neu bewerben, um auf der Warteliste zu bleiben?

Nein. Bitte laden Sie Ihren Zulassungsbescheid oder Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bis spätestens 14. Mai für das Sommersemester bzw. 14. November für das Wintersemester unter „Mein Account“ hoch.

Ich habe schon einmal beim Studierendenwerk München Oberbayern gewohnt, kann ich mich erneut bewerben?

Hierzu spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise muss noch mindestens 1 Jahr Restwohnzeit bestehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 1 sowie in Frage 1 und 2 dieser FAQs.
Bei Unklarheiten oder nicht klaren Gründen schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Kann ich von meiner Bewerbung zurücktreten?

Ja. Die Bewerbung für einen Wohnplatz ist unverbindlich. Sie können jederzeit zurücktreten.
Eine E-Mail an wohnen-bewerbung@stwm.de genügt.

Kann ich mich mit einem Freund/einer Freundin oder als Geschwister zusammen für eine Wohnung bewerben?

Nein. Sie können sich gerne auf dieselben Wohnanlagen bewerben und im Hinweisfeld den Wunsch äußern mit wem Sie gerne wohnen möchten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Verwirklichung.
Dies ist abhängig von den jeweils frei werdenden Zimmern.

Kann ich mich mit meinem/-er Ehepartner/-in zusammen für eine Wohnung bewerben?

Ja.  Beide Personen müssen die Bewerbungsbedingungen (Frage 1 und 2 dieser FAQs) erfüllen.
Weitere Voraussetzung entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe Punkt 5.

a. Bitte füllen Sie beide unser Onlinebewerbungsformular aus.
b. geben Sie dabei jeweils den Namen des Ehepartners im dazugehörigen Feld an
c. schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation
d. legen Sie entsprechende Nachweise bei:
    1. Heiratsurkunde
    2. Bei Familien mit Kindern zusätzlich noch die Geburtsurkunden der Kinder

 

Kann ich mich bevorzugt um einen Wohnplatz bewerben, wenn ich Alleinerziehend bin?

Ja. Studierende mit Kind / Alleinerziehende sind berechtigt, sich um eine bevorzugte Aufnahme in entsprechend hierfür vorgesehene Wohnheimplätze zu bewerben. Dies kann bei der Wohnplatzvergabe priorisierend berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass alle mit dem Kind oder den Kindern im selben Haushalt lebenden volljährigen Personen immatrikuliert sein müssen. Die entsprechenden Nachweise sind der Bewerbung um einen Wohnplatz beizulegen.
Nachweise:
Mutterpass oder die Geburtsurkunde
Schreiben Sie bitte parallel eine kurze E-Mail mit Schilderung Ihrer Situation an: haertefaelle@stwm.de.

Sie erhalten nach Prüfung der Situation und Unterlagen zeitnah eine Antwort per E-Mail.

Kann ich mich bevorzugt um einen Wohnplatz bewerben, wenn ich einen barrierefreien Wohnplatz benötige bzw. bei mir eine besondere Härte aufgrund besonders schwieriger sozialer, gesundheitlicher und/oder familiärer Verhältnisse vorliegen?

Ja. Studierende mit besonderen Bedürfnissen sind berechtigt, sich um eine bevorzugte Aufnahme in entsprechend ausgestattete Wohnheimplätze zu bewerben.
Liegt eine Beeinträchtigung in Form einer körperlichen Behinderung oder sonstiger Gründe einer besonderen Härte vor, kann dies bei der Wohnplatzvergabe priorisierend berücksichtigt werden. Die entsprechenden Nachweise sind der Bewerbung beizulegen. Die Bewerbung erfolgt zunächst online. Zu beachten in diesem Fall:
Das Häkchen aufgrund eines Härtefalles ist in der Bewerbungsmaske unbedingt zu setzen.

Nachweise:
a. Schwerbehinderten Ausweis oder Feststellungsbescheid
b. Fachärztliches Attest (Attest eines Facharztes, welcher für den aufgrund der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkung zuständig ist (bzw. die Fachausbildung hat)) in deutsch, ggf. in englischer Übersetzung/siehe auch die Erklärung im Anschluss an die FAQs
c. schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation und den Bedarf an Wohnraum den Sie benötigen

Sie erhalten nach Prüfung der Situation und Unterlagen zeitnah eine Antwort per E-Mail.

 

Kann ich meine Bewerbung eigenständig ändern oder diese einsehen?

Nein. Stellen Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Was passiert, wenn ich mich erneut bewerbe, obwohl bereits eine Bewerbung (Erstbewerbung) besteht?

Es wird nur eine Bewerbung pro Studierenden (Erstbewerbung) berücksichtigt. Jede weitere Bewerbung wird kommentarlos gelöscht.
Sollten Sie sich bereits beworben haben und eine Frage zur Bewerbung haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Ich stehe seit langem auf der Warteliste, warum erhalte ich kein Wohnplatzangebot?

Hierfür kann es mehrere Gründe geben.
Beispiele:
a. wenn Sie keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hochgeladen haben
b. Sie haben ein verbindliches Wohnplatzangebot nicht angenommen bzw. sich nicht zurückgemeldet
c. Keine Rückmeldung auf Nachfragen der Onlinebewerbung
d. Sie sind über die bei uns angegebene E-Mailadresse nicht mehr erreichbar

Gerne überprüfen wir, ob Ihre Bewerbung noch aktiv ist. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Kann ich meinen Platz auf der Warteliste erfahren?

Nein. Bitte orientieren Sie sich an unseren Wartezeiten auf der Homepage. Diese werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Aufgrund sehr vieler Faktoren können wir hier keine genauen Auskünfte geben.
Die aktuellen Wartezeiten der einzelnen Wohnanlagen finden Sie hier.

Ich brauche für mein Visum den Nachweis einer Unterkunft. Was kann ich tun?

Sie können sich von uns eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie auf der Warteliste stehen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de

Was ist mit der Wartezeit in Angaben von Semestern gemeint?

Ein Semester sind 6 Monate. Dies bedeutet die Zeit, die Sie in etwa warten müssen, bis Sie ein Wohnplatzangebot erhalten werden. Sie können die Wartezeit auch in Jahre umrechnen, z.B. 4 Semester Wartezeit sind vom Bewerberdatum an gerechnet ca. 2 Jahre.

Gibt es eine Priorisierung innerhalb meiner gewählten Wohnanlagen?

Nein. Freie Wohnplätze werden grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben (Warteliste). Hier ist es egal, ob es sich dabei um die erste, zweite oder dritte von Ihnen gewählte Wohnanlage handelt.

Ich bin Programm-/Erasmus-Studierender, kann ich mich um einen Wohnplatz bewerben?

Ja. Allerdings ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie über das Studierendenwerk ein Zimmer erhalten werden. Hierzu lesen Sie bitte unsere Wartezeiten und die Bewerbungsvoraussetzungen unter Frage 1 und 2 dieser FAQs. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das International Office bzw. an den/die Programmkoordinatoren/-in Ihrer Hochschule in München, Freising oder Rosenheim.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Internationales“ sowie in den Richtlinien zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 4.

Ich benötige sofort ein Zimmer, warum kann ich nicht bevorzugt behandelt werden?

Da uns nur begrenzt Wohnraum zur Verfügung steht, vergeben wir unsere freien Wohnplätze grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen (Warteliste), sowie nach den geltenden Vergabe-Förderrichtlinien. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4 unserer Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Können sich die Wartezeiten bei einzelnen Wohnanlagen verändern?

Ja. Zum Beispiel aufgrund von Sanierungs-/ Renovierungsarbeiten, Eröffnung neuer Wohnheime uvm.
Die Wartezeiten je Wohnanlage spiegeln die ungefähre Zeitspanne zwischen Bewerbungsbeginn und dem Erhalten eines Wohnplatzangebots wider.

Ist die Anmietung eines Zimmers für kurze Zeit (< 1 Semester) möglich, z.B. für ein Praktikum?

Nein. Sie dürfen lediglich als Untermieter/-in wohnen, sofern Sie an einer (egal wo und welche) Hochschule immatrikuliert sind. Wir vermitteln keine Untervermietungen.

Wie finde ich ein Zimmer zur Untermiete bzw. Informationen zu Wohnmöglichkeiten in München?

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Wohnungsbörsen, Angeboten zu Wohnanlagen von privaten Trägern und der Privatzimmervermittlung:

Studierendenwerk München Oberbayern - Weitere Wohnangebote

Privatzimmervermittlung

Privater Wohnungsmarkt TU-München

JIZ-München